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Bonn (pressrelations) -
NABU kritisiert Gerichtsbeschluss zum FFH-Gebiet Unterems/Außenems
Miller: Niedersachsen blockiert Fertigstellung des europäischen Schutzgebietsnetzes
Berlin/Oldenburg - Der NABU hat die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg zur Ausweisung der Unter- und Außenems als europäisches Schutzgebiet kritisiert. In dem Verfahren wehrt sich die Stadt Papenburg dagegen, dass Deutschland das FFH-Gebiet „Unterems/Außenems“ an die Europäische Kommission zur Aufnahme in die Liste des Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ meldet. Das Verwaltungsgericht hat aber nicht entschieden, die Klage abzuweisen, sondern einen sogenannten Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erlassen. Das Gericht hält es für nicht geklärt, ob ein Mitgliedstaat bei der sogenannten Einvernehmenserteilung zur Meldung von FFH-Gebieten an die Europäische Kommission auch wirtschaftliche und soziale Aspekte geltend machen darf oder ob er ausschließlich naturschutzfachlichen Kriterien folgen muss. Genau zu diesem Vorgehen hatten sich aber alle Mitgliedstaaten der EU in der 1992 einstimmig verabschiedeten Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie verpflichtet. „Die Bestimmungen der Richtlinie und die bisherigen Urteile des EuGH in dieser Frage sind eindeutig“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der EuGH habe in seinen einschlägigen Urteilen seit 1996 („Lappel Bank“-Urteil gegen Großbritannien, C-44/95) immer wieder bestätigt, dass in der ersten Meldephase der FFH-Richtlinie ausschließlich naturschutzfachliche Kriterien zu berücksichtigen seien.
Der NABU kritisierte weiter, dass durch die verzögerte Meldung des FFH-Gebietes „Unterems/Außenems“ die EU-weite Liste der „Natura 2000“-Gebiete für die sogenannte „atlantische Region“ nicht fertig gestellt werden könnte. Miller: „Die Stadt Papenburg blockiert mit Rückendeckung durch die niederländische Landesregierung den Abschluss des Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“, obwohl sich das Land im Frühjahr 2006 zur Nachmeldung der seinerzeit noch fehlenden FFH-Gebiete verpflichtet hat.“
Dies sei ein Affront gegen die Bundesregierung, die anderen EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission. Zudem sei diese Blockade gerade für Kommunen und Investoren kontraproduktiv. „Solange das Gebiet nicht gemeldet ist und seine Schutzziele klar definiert sind, herrscht für Kommunen, Industrie und Landnutzer weiter Rechtsunsicherheit. Umweltminister Sander und die Verantwortlichen der Stadt Papenburg schießen sich mit ihrer Verzögerungstaktik und Prozessmeierei selbst ins Knie“, so Miller.
Für Rückfragen:
Claus Mayr, NABU-Direktor Europapolitik
mobil 0172-596 60 98.
Im Internet unter www.NABU.de


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