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Berlin (pressrelations) -
Schärfere Strafen für Hasstaten
Straftaten, die auf menschenverachtenden Motiven beruhen, sollen künftig strenger und effektiver geahndet werden. Der Bundesrat schlägt dazu in einer heute beschlossenen Gesetzesinitiative vor, menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele ausdrücklich in den Katalog der Strafzumessungskriterien aufzunehmen. Zukünftig soll für diese Taten die Bestrafung mit kurzem Freiheitsentzug von bis zu sechs Monaten anstatt Geldstrafe die Regel sein. Die Hürden für die Aussetzung zur Bewährung werden erhöht.
Mit dem Entwurf will der Bundesrat ein deutliches Zeichen gegen menschenverachtende Vorurteils- und Gewaltkriminalität setzen. Er reagiert damit auf die steigende Anzahl vor allem rechtsextremer Übergriffe. Von einer strengeren Bestrafung versprechen sich die Länder auch eine abschreckende Wirkung auf etwaige Nachahmungstäter.
Die vorgeschlagene Formulierung im Strafgesetzbuch umfasst nicht nur rassistische und fremdenfeindlich motivierte Straftaten, sondern alle Taten, die sich gegen ein Opfer als Repräsentant einer bestimmten Menschengruppe richten.
Die Gerichte sollen auch die vom Täter angestrebten Erfolge der Tat strafschärfend berücksichtigen - so zum Beispiel, wenn der Täter beabsichtigt, Angst und Schrecken innerhalb der von der Tat betroffenen Personengruppe zu verbreiten.
Die Länder erhoffen sich durch die gesetzliche Strafschärfung gleichzeitig eine vorgelagerte Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden für menschenverachtende Delikte. Das geltende Sanktionsrecht biete trotz der überragenden Bedeutung der Menschenwürde noch keinen ausreichenden Schutz gegen solche Straftaten, heißt es zur Begründung.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vorlegt.
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)


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