Berlin (pressrelations) -
Anpassungsformel für Unterkunftskosten bleibt
Die Anpassungsformel zur Verteilung der Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger zwischen Bund und Ländern bleibt auch über das Jahr 2010 hinaus unverändert. Der Bundesrat hat heute dem Vierten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugestimmt, das die Regelung zur jährlichen Bestimmung der Bundesbeteiligung entfristet und dauerhaft festschreibt. Die ursprünglich für das Jahr 2010 vorgesehene Überprüfung der Angemessenheit entfällt damit ebenso wie die ab 2011 geplante Neuregelung durch Bundesgesetz. Auseinandersetzungen über die Angemessenheit der Formel und deren Grundlagen sollen damit in Zukunft verhindert werden.
Hintergrund für die vom Bundestag am 27. Juni 2008 beschlossene Festschreibung ist eine politische Verständigung zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsverfahren zum Wohngeldrecht.
Viertes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch