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Berlin (pressrelations) -
LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: Bayern scheitert mit Online-Durchsuchung im Bundesrat
BERLIN. Zum heutigen Beschluss des Bundesrates, die Initiative aus Bayern zur Einführung der Online-Durchsuchung zum Zwecke der Strafverfolgung nicht in den Bundestag einzubringen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:
Der bayerischen Justizministerin Merk ist es nicht gelungen, im Bundesrat eine Mehrheit für ihre Initiative zur Einführung der Online-Durchsuchung zum Zwecke der Strafverfolgung zu finden. Insbesondere die Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung haben das bayerische Vorhaben klar abgelehnt. Das eindeutige Votum des Bundesrates ist ein Sieg für den Rechtsstaat. Der Entwurf begegnete verfassungsrechtlich und rechtspolitisch höchsten Bedenken. Der Gesetzentwurf sah einen völlig unzureichenden Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung vor. Auch die Regelungen über den Schutz von Berufsgeheimnisträgern verkannten in grober Weise das verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Angehörigen von bestimmten Berufen und denjenigen, die ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Die willkürliche Aufteilung von Berufsgruppen und der unzureichende Schutz von Anwälten, Ärzten und Journalisten sind in keiner Weise gerechtfertigt. Zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist der Vertrauensschutz zwingend für alle Berufsgeheimnisträger sicherzustellen. Auch die Befugnisse der Behörden zur heimlichen Wohnungsdurchsuchung sind unverhältnismäßig.


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