Berlin (pressrelations) -
WOLFF: NPD-Verbotsverfahren darf nicht von VerbrechensaufklÀrung ablenken
BERLIN. AnlĂ€sslich der erneut aufgeflammten Diskussion um ein NPD-Verbot erklĂ€rt der Vorsitzende des Arbeitskreises fĂŒr Innen- und Rechtspolitik und Obmann im Untersuchungsausschuss Rechtsextremismus Hartfrid WOLFF:
Aus Sicht der FDP ist die NPD eine verfassungsfeindliche Partei. Sie trĂ€gt zur Bildung eines geistig-sozialen Milieus bei, das schwerste Straftaten begĂŒnstigen kann und NĂ€hrboden fĂŒr eine antidemokratische Gesinnung ist. Der Untersuchungsausschuss steht aber erst am Anfang seiner Arbeit. AbhĂ€ngig von den Ergebnissen der laufenden Ermittlungen könnte die Frage eines NPD-Verbotes neu zu prĂŒfen sein.
GrundsĂ€tzlich gilt: Ein NPD-Verbotsverfahren kann nur dann Sinn haben, wenn es mit hinreichender Sicherheit auch zum Erfolg fĂŒhrt. Die rechtlichen und tatsĂ€chlichen HĂŒrden sind hoch. An einem erneuten Scheitern kann es kein Interesse geben. Deshalb ist es fahrlĂ€ssig, schon vor Abschluss der Ermittlungs- und AufklĂ€rungsprozesse ĂŒber die Ergebnisse und möglichen Konsequenzen, also auch ĂŒber ein NPD-Verbotsverfahren, zu debattieren.
Keinesfalls darf die NPD-Verbotsdebatte zur Ablenkung vom eigentlichen AufklĂ€rungsauftrag des Untersuchungsausschusses fĂŒhren. Die bisher vorliegenden Informationen zum Fall der rechtsextremistischen Terrorzelle aus ThĂŒringen werfen zahllose Fragen in Bezug auf mögliches Fehlverhalten der Sicherheitsorgane von Bund und LĂ€ndern auf. Ein NPD-Verbot ist vor allem ein juristisches Problem. Die Politik muss sich besonders der AufklĂ€rung der Verbrechen des NSU widmen und sich mit dem Verhalten der Sicherheitsbehörden in diesem Fall auseinander setzen.
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