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Berlin (pressrelations) -
Außenminister Westerwelle zum IGH-Urteil in Sachen Deutschland/Italien


Bundesaußenminister Westerwelle erklĂ€rte zum heutigen Urteil des Internationalen Gerichtshof in Den Haag im Verfahren zwischen Deutschland und Italien zur KlĂ€rung des Grundsatzes der StaatenimmunitĂ€t:

"Ich begrĂŒĂŸe das heutige Urteil des Internationalen Gerichtshofs, das unsere Rechtsauffassung in der Frage der StaatenimmunitĂ€t bestĂ€tigt. Eine KlĂ€rung war nicht nur im deutschen Interesse, sondern im Interesse der internationalen Staatengemeinschaft. Es ist gut, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben.

Wir werden nun alle Fragen zur Umsetzung dieses Urteils partnerschaftlich und im Geiste der engen und vertrauensvollen bilateralen Beziehungen mit unseren italienischen Freunden angehen.

Das Verfahren war nicht gegen die Opfer des Nationalsozialismus gerichtet. Ihr Leid hat die Bundesregierung stets voll anerkannt. NatĂŒrlich geht es auch nicht darum, die deutsche Verantwortung fĂŒr die Verbrechen des zweiten Weltkrieges in Frage zu stellen oder zu relativieren.

Die Wiedergutmachung von Unrecht nach dem II. Weltkrieg erfolgte im Einklang mit dem Völkerrecht in umfangreichen Friedens- und Reparationsabkommen mit den betroffenen Staaten. Deutschland hat sich seiner historischen Verantwortung fĂŒr das vom Nazi-Regime im zweiten Weltkrieg begangene Unrecht gestellt und auch jenseits rechtlicher Verpflichtungen Wiedergutmachung geleistet und – auch gegenĂŒber Italien und Griechenland."

Deutschland hat 2008 in Abstimmung mit der italienischen Regierung den Internationalen Gerichtshof angerufen. Deutschland und Italien haben am 18. November 2008 in einer gemeinsamen ErklĂ€rung unterstrichen, dass die Anrufung des Internationalen Gerichtshofs fĂŒr beide Seiten hilfreich zur KlĂ€rung einer schwierigen völkerrechtlichen Frage ist.


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