Wiesbaden (pressrelations) -
Bundesverfassungsgericht stärkt eingetragene Lebenspartnerschaften - GRĂNE: RĂźckwirkung muss jetzt endlich auch in Hessen her!
Auf den Tag genau elf Jahre nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht heute beschlossen, dass die sexuelle Orientierung eines Paares kein sachlicher Rechtfertigungsgrund fĂźr Differenzierungen und Ungleichbehandlungen ist. Diskriminierungen der Lebenspartner im Vergleich zu Ehepaaren sind rĂźckwirkend zum 1. August 2001 zu beseitigen.
"Das ist in erster Linie eine schwere Klatsche fĂźr die Bundesregierung, die sich mit minimalen Anpassungen in den letzten Jahren millimeterweise in die richtige Richtung bewegt hat. Das Urteil macht aber vor allem eins deutlich: Gleiche Rechte fĂźr Lesben und Schwule als Verfassungsgebot gelten fĂźr Bund und Länder uneingeschränkt", erklärt der lesben- und schwulenpolitische Sprecher der hessischen GRĂNEN, Kai Klose, zum Urteil.
"Wir GRĂNE sehen dies gerade auch in Hessen mit Genugtuung. Das Gericht bestätigt nämlich unsere Auffassung, dass eine Ungleichbehandlung zum Beispiel bei Familienzuschlägen oder der Alterversorgung von vornherein verfassungswidrig war. CDU und FDP haben den Betroffenen diese RĂźckwirkung bei der Anpassung des Landesrechts 2010 bewusst verweigert, weil sich einmal mehr die Rechtskonservativen beider Parteien durchgesetzt haben", so Klose. "Wir fordern die Regierung Bouffier/Hahn nach diesem eindeutigen Urteil auf, die RĂźckwirkung zum 1. August 2001 endlich auch in Hessen umzusetzen!"
Pressestelle der Fraktion BĂNDNIS 90/DIE GRĂNEN im Hessischen Landtag
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